Seit dem 12. und 13. Jh. wurde die Wahner Heide von den Bewohnern der umliegenden Orte als „Gemeene“ genutzt. Gemeene gehörten allen und durften auch von allen bewirtschaftet werden.

Troisdorfer Waldgesetze

Dennoch war die Heidebewirtschaftung nicht völlig regelfrei. Die Troisdorfer Waldgesetze ordneten etwa die Nutzung der Wacholderbestände. Wacholder gehört neben Zwergsträuchern und Besenheide zu den wenigen Überlebenskünstlern, die sich an die extremen Bedingungen der nährstoffarmen und nahezu humuslosen Heiden angepasst haben. Wacholderbeeren waren als Gewürz- und Heilmittel begehrt. Das Wacholderholz eignete sich bestens zum Drechseln und Räuchern. Kaum vorstellbar, aber die Wahner Heide wurde regelrecht bewirtschaftet. Mehr als 3.000 Schafe und gut 2.000 Rinder weideten hier. Der Boden großer Areale wurde samt Wurzelwerk abgeplaggt und als Einstreu für die heimischen Ställe verwendet. Andere Areale wurden zwar abgeplaggt aber anschließend aufgeschichtet, getrocknet und verbrannt (Schiffelwirtschaft). Hierbei hatten es die Bauern auf die Asche als wertvollen Dünger für die Äcker abgesehen. Auf den teils meterhohen Binnendünen, ein Relikt eiszeitlicher Flugsande, war freilich jede Nutzung ausgeschlossen. ...

 


Infos zur Region: www1.troisdorf.de/Portal_Burg_Wissem